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Geprüfte/r Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel

Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg, Goetheplatz 3, 61169 Friedberg

Inhalt

Die komplexen Veränderungen in der Wirtschaft verlangen angepasste Qualifikationen der Mitarbeiter. Die wachsende Kundenorientierung, zunehmende Prozessorientierung, hori­zontale und vertikale Aufgabenerweiterung, stärkere Ziel- und Ergebnisorientierung, Intensivierung der Kommunikation, erhöhtes Kosten- und Nutzendenken und nicht zuletzt vermehrte Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz sind Faktoren, auf die bei der Konzipierung des Lehrgangs reagieret wurde Es werden komplexe Tätigkeits- und Aufgabenbereiche des/ der\'Geprüften Industriefachwirts/in\' beschrieben, im Lehrgang vermittelt und schließlich geprüft.

Lehrgangsinhalte:

1. Kundenorientierung

2. Personalmanagement

3. Führung und Kommunikation

4. Marketing im Einzelhandel

5. Vertriebssteuerung

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:

(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach§ 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen

Ausbildungsberuf im Einzelhandel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten

dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige

Berufspraxis oder

3. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im

institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in§ 1 Absatz 2

genannten Aufgaben haben.

(3) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach§ 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche

Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf

andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)

erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnungüber die Prüfung.



Weitere Informationen

Art: Weiterbildung/Fortbildung

Dauer: 19 Monate

Abschluss
Fachwirt/in - Vertrieb im Einzelhandel (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

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