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Ende der coronabedingten Aussetzungsfrist bei Insolvenzanträgen und Auswirkungen der Coronahilfen auf die Bilanz des Unternehmen. Herausforderungen und Handlungsoptionen für Unternehmen und Geschäftsführer
Das Problem für viele Unternehmen und Geschäftsführer liegt jetzt darin, dass sie sich trotz Pflicht zur Insolvenzantragstellung zu Unrecht auf das Recht zur Aussetzung berufen und deshalb keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatten. Nach Auslaufen der Coronahilfen, spätestens zum Jahresende, werden einige Unternehmen zunehmend Liquiditätsprobleme bekommen. Selbst wenn das noch nicht sofort der Fall sein wird, sondern die Zahlungsunfähigkeit zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt droht, könnte das Unternehmen jetzt schonüberschuldet und deshalb Insolvenzantragspflichtig sein. Der Grund für dieÜberschuldung könnte in der drohenden Zahlungsunfähigkeit ohne belastbare Fortführungsprognose liegen. Ein anderer Grund für dieÜberschuldung könnte in den aufgelaufenen Verlusten liegen, die durch die Coronahilfen, jedenfalls soweit sie rückzahlbar sind, nicht oder nicht vollständig kompensiert werden. Unter den vorstehend aufgezeigten Gesichtspunkten werden im nächsten Jahr erhebliche Herausforderungen für viele Unternehmen aber auch Geschäftsführer entstehen, auf die ich gerne eingehen würde.
Inhalt:
- Durfte sich mein Unternehmen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in der Pandemie berufen?
- Wie schütze ich mein Unternehmen in künftigen Krisen?
- Wie schütze ich mich als Geschäftsführer vor Inanspruchnahmen Dritter?
- Rückzahlung der Coronahilfen: Welche präventiven Maßnahmen sollte ich schon heute einleiten?
- Der unterschätzte Insolvenzgrund derÜberschuldung
- Wie vermeide ich künftige Insolvenzantragsplichten?
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Dauer: 1 Tage