Inhalt
Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf
- die Genehmigungspflichten zu prüfen und
- die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Wird z.B. die Y901-Codierung (d.h. die Ware ist nicht in Anhang I der EG-Dual-Use-VO erfasst) unzutreffend angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind
(Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle.. Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sieüberhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?Die erforderlichen Prüfschritte werden an Hand von Beispielen dargestellt.
Aus dem Inhalt:
- Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von:
- Zollverwaltung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Justizportal Bund/Länder
- Bundesbank
- amerikanische Exportkontrollbehörde - Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung mit Hilfe des Internets anhand von Beispielen
- Dokumentation des Prüfergebnisses
Weitere Informationen
Dauer: 1 Tage - Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von: