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Weg frei für den Whistleblower
Online-Veranstaltung des Arbeitskreises Personal der IHK Gießen-Friedberg
Aufgrund einer Richtlinie des europäischen Gesetzgebers müssen die EU-Mitgliedsstaaten dafür Sorge tragen, dass rechtswidrige Handlungen und Fälle von Rechtsmissbrauch einfacher gemeldet werden können (Whistleblower-Richtlinie). U.a. sollen Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern für diesen Zweck ein internes Meldesystem mit mehreren Meldewegen bereithalten. Tun sie dies nicht, wären Arbeitnehmer befugt, (vermeintliche) Gesetzesverstöße direkt an Behörden bzw. an die Medien zu melden, ohne Nachteile wegen Verletzung des internen Wegs befürchten zu müssen. Die Richtlinie muss bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Arbeitskreises Personal wird darüber diskutieren, was auf die Unternehmen zukommt und wie sie sich dafür fit machen können. Es referieren Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Altenbach, Kanzlei AC Tischendorf, Frankfurt sowie ein Unternehmer aus der Region.
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Dauer: 1 Tage