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BAföG für Schülerinnen und Schüler

Eine schulische Berufsausbildung oder andere Formen schulischer Bildung (siehe unten) können nach BAföG gefördert werden. Die Ausbildung muss aber förderungsfähig nach BAföG sein, wie an staatlichen Schulen - im Zweifel bei der Schule nachfragen.

Ausbildungsförderung nach BAföG wird geleistet für den Besuch von

  1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  2. Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  7. Höheren Fachschulen und Akademien

Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.

Die Anträge sind zu richten an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt bzw. der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Kurse zur Förderung

RecherchezieleRatgeber
 ▶ BAföG (Ausbildung/Schule) (1 Kurs zur Förderung)  i 
 •  FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
Cached, Erstellt 2024-03-29 15:47:58 in 0,023 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia