Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung
- baut auf eine Erstausbildung auf und bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor
- mindestens 400 Unterrichtsstunden
- Dauer: in Vollzeitform nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre
- Fernunterricht nach den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird gefördert
Fristen für die Antragsstellung
- Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
- Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden
- Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: jederzeit, Förderung ab Antragsmonat
Info-Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)
Zusätzliche Informationen
- Antragstellung, zuständige Förderämter
- Rechtliche Grundlage: "Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung"
Kurse zur Förderung
Rechercheziele | Ratgeber |
▶ BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 7 Kurse zur Förderung) | i |
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